Der ÖbVI informiert:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind freiberuflich tätige Vermessungsingenieure, die das besondere Vertrauen des Staates genießen; sie arbeiten privatrechtlich und nehmen gleichzeitig amtliche Funktionen wahr.
Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind wie die Vermessungs- und Katasterbehörden befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen. Sie stehen unter Aufsicht des Staates. Wie Notare führen sie das Landessiegel.
Die öffentliche Bestellung gewährleistet dem Kunden eine objektive Beratung bei der Lösung grundstücksrelevanter Probleme. Die ÖbVI sind an die staatliche Kostenordnung gebunden und unterliegen daher ausschließlich dem Leistungswettbewerb.
Die Vermessung, Planung, Beratung und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gehören zu den Dienstleistungen der öffentlich bestellten Vermessungingenieure. Sie sind weiterhin als Gutachter und Sachverständige tätig.
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur wird von qualifizierten Ingenieuren und Technikern als Mitarbeiter unterstützt und arbeitet unter Einsatz modernster technischer Instrumente. Mit diesem Team erledigen die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure neben allen Urkundsvermessungen auch technische Vermessungen aller Schwierigkeitsgrade im Hoch-, Tief- und Industrieanlagenbau, im Straßen- Eisenbahn- und Deichbau und im Bereich Projektplanungen.
FÜR DEN NOTAR
- Feststellung und Dokumentation vermessungstechnischer Tatbestände
- bei Grenzstreitigkeiten werden die rechtmäßigen Grundstücksgrenzen rechtlich einwandfrei hergestellt und die Grenzverhandlungen geführt.
- Beratung bei der Antragstellung notwendiger Teilungsgenehmigungen unter Beachtung der erforderlichen Grenzabstände, Eintragung von Baulasten, Wegerechten etc...
- Anfertigung eindeutiger Pläne mit genauen Flächenangaben als Vertragsgrundlage
- Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen durch die Ausführung der örtlichen Vermessungsarbeiten, Durchführung von Grenzterminen, Erstellen von Grenzprotokollen und Beschaffung der Abschreibungsunterlagen
FÜR DEN ARCHITEKTEN und BAUTRÄGER
- Erstellung geometrisch einwandfreier Lage- /Höhenpläne als Planungsgrundlage in analoger und digitaler Form
- Planungssicherheit durch Lieferung amtlicher Lagepläne zum Bauantrag unter Beachtung der Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungdreches
- Absteckungsarbeiten aller Art garantieren Größe, Form und Lage des Bauverhabens sowie Einhaltung von Grenzabständen
- baubegleitende Vermessungen inkl. Deformations- und Beweissicherungsmessungen
- Gebäudefassadenaufmaße u.a. durch Einsatz der Photogrammetrie
- Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens
- Ausstellung von Grenzbescheinigungen zur Vorlage bei Kreditinstituten und Bauämtern
FÜR DIE KOMMUNEN
- Koordination vermessungstechnischer Aufgaben zwischen den beteiligten Fachingenieuren bei der Bauleitplanung
- Herstellung amtlicher Planunterlagen für Bebauungspläne
- Festlegung und Vermaßung der Umringsgrenzen des zu beplanenden Gebiets inkl. verbindlicher Flächenangaben
- Richtigkeitsbescheinigungen für Bebauungspläne
- Vermessungstechnische Umsetzung des B-Planes vor Ort und Bildung der neuen Grundstücksgrenzen
- Mitwirkung in der kommunalen Bodenordnung und Mitarbeit in den Gutachterausschüssen
- Aufbau und Aktualisierung von raumbezogenen Informationssystemen (GIS, Stadtgrundkarte, Kanal-Baum-Leitungskataster etc.)