Der ÖbVI informiert:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind freiberuflich tätige Vermessungsingenieure, die das besondere Vertrauen des Staates genießen; sie arbeiten privatrechtlich und nehmen gleichzeitig amtliche Funktionen wahr.
Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind wie die Vermessungs- und Katasterbehörden befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen. Sie stehen unter Aufsicht des Staates. Wie Notare führen sie das Landessiegel.
Die öffentliche Bestellung gewährleistet dem Kunden eine objektive Beratung bei der Lösung grundstückrelevanter Probleme. Die ÖbVI sind an die staatliche Kostenordnung gebunden und unterliegen daher ausschließlich dem Leistungswettbewerb.
Die Vermessung, Planung, Beratung und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gehören zu den Dienstleistungen der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Sie sind weiterhin als Gutachter und Sachverständige tätig.
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur wird von qualifizierten Ingenieuren und Technikern als Mitarbeiter unterstützt und arbeitet unter Einsatz modernster technischer Instrumente. Mit diesem Team erledigen die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure neben allen Urkundsvermessungen auch technische Vermessungen aller Schwierigkeitsgrade im Hoch-, Tief- und Industrieanlagenbau, im Straßen-, Eisenbahn- und Deichbau und im Bereich Projektplanungen.
Links
Wenn Sie für die Grundsteuererklärung die Größe oder die Ertragsmesszahl Ihres Flurstücks benötigen, können Sie diese hier finden: