Hoheitliche Katastervermessungen
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Gebäudeeinmessungen
Gebäude mit mehr als 12 qm Grundfläche müssen in Schleswig-Holstein laut Landesverordnung zur Durchführung des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 13. Mai 2014 eingemessen werden. Die Kosten richten sich dabei nach dem Herstellungswert inklusive dem Wert der Eigenleistungen und Steuern. Nicht der Einmessungspflicht unterliegen Gebäude, welche eine Grundfläche von weniger als 12 qm haben, Gartenlauben in Kleingartensiedlungen mit einer Grundfläche von unter 24 qm inklusive Überdachung, offene Carports für ein oder zwei Pkw ohne zusätzlichen Abstellraum sowie alle Gebäude, die nachweislich vor 1975 errichtet wurden. Die Kosten einer Gebäudeeinmessung berechnen sich nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 21.10.2024, GVOBI. Schl.-H. 2024, 817 und können mit dem Gebührenrechner des Landesamtes für Vermessung Geoinformation Schleswig-Holstein kalkuliert werden.
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Zerlegungen
auch Teilungsvermessungen genannt, müssen durchgeführt werden, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll. Es wird ein neues Flurstück geschaffen, welches dann beim Grundbuchamt in ein anderes Grundbuch umgeschrieben werden kann. Die Kosten einer Teilungsvermessung berechnen sich nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 21.10.2024, GVOBI. Schl.-H. 2024, 817 und können mit dem Gebührenrechner des Landesamtes für Vermessung Geoinformation Schleswig-Holstein kalkuliert werden.
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Grenzherstellungen
Wenn der Grenzverlauf zwischen zwei Flurstücken nicht geklärt ist, kann dies mit einer Grenzherstellung geschehen. Bei dieser hoheitlichen Vermessung werden die alten Grenzpunkte aufgesucht und sollte keine Vermarkung mehr vorliegen wird diese rekonstruiert. Die Kosten einer Grenzherstellung berechnen sich nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 21.10.2024, GVOBI. Schl.-H. 2024, 817 und können mit dem Gebührenrechner des Landesamtes für Vermessung Geoinformation Schleswig-Holstein kalkuliert werden.
Amtliche Bescheinigungen und Auszüge
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Richtigkeitsbescheinigungen
Richtigkeitsbescheinigungen durch eine Vermessungsstelle sind für qualifizierte oder vorhabensbezogene Bebauungspläne notwendig.
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Amtliche Auszüge
Als Amtliche Auszüge erhalten Sie Liegenschaftskarten wahlweise mit oder ohne Bodenschätzung und/oder Orthophoto. Es sind die Maßstäbe 1:250, 1:500, 1:1000, 1:2000 und die Formate DIN A4, A3, A2 verfügbar. Zustellung als pdf-Datei oder als Ausdruck bei uns im Büro (kein A2). Für Bestandsauszüge und Flurstücksnachweise mit Eigentümerdaten ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.